AGB HAAKE Textilpflege GmbH & Co. Wäscherei KG

 

1. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Die Textilreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt, gem. den Richtlinien und Begriffsbestimmungen nach RAL-GZ 992/ 1,2 und 3.
Der Reinigungsauftrag wird von uns auf seine Vollständigkeit geprüft. Diese Kontrolle wird von beiden Seiten als verbindlich anerkannt. Bei einer Abrechnung nach Kg wird das von uns auf einer geeichten Waage festgestellte Gewicht beim Wareneingang zugrunde gelegt.

2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frührer unsachgemäße Behandlungen, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für reinigungsgut das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

3. Rückgabe

Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies innerhalb eines Jahres nach diesem Termin nicht, uns ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

4. Beanstandungen / Mängel

Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, das das reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung (Lieferschein, Rechnung) oder das Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Rückgabe gerügt werden.

5. Zahlungsbedingungen

Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug bis zu zwei Wochen werden Mahngebüren sowie ab zwei Wochen zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 15 % p. a. berechnet.

6. Haftungsgrenze

Der Textilreiniger haftet für den Verlust des reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung aus das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

7. Gerichtsstand

Sofern nach den Bestimmungen der ZPO zulässig wird für beide Seiten als Gerichtsstand Berlin vereinbart.